Homepage für Anwälte – Worauf kommt es an?

Wer als Anwalt heutzutage auch vom stetig wachsenden Markt derjenigen Nutzer profitieren will, die im Internet nach einem Anwalt für ihren konkreten Fall suchen, der ist gut damit beraten, eine eigene Kanzleihomepage online zu stellen, um seine Mandantenakquise zu optimieren. Allerdings gibt es mittlerweile viele Anforderungen daran, was eine gute Webseite ausmacht – und was nicht.

Oft kann es nicht schaden, sich dafür professionelle Unterstützung zu holen. Nicht nur wird Ihnen als Anwalt dadurch möglich, eine attraktive Online-Präsenz aufzubauen und die eigenen Dienstleistungen in umfassenden Details zu präsentieren, sondern Sie erhöhen damit gleichzeitig das Potenzial für neue Mandatsanfragen um ein Vielfaches.

Grundlegende Begriffe

Vorab ist es jedoch wichtig, einige Begriffsdefinitionen zu kennen.

  • Eine Website ist eine Sammlung von Webseiten und anderen Webressourcen, die alle unter einer einzigen Domain registriert sind.
  • Die Homepage ist die erste Seite, die man bei dem Besuch einer Website sieht und enthält gewöhnlich einen Link zu den anderen Seiten der Website.
  • Eine LandingPage ist eine einzelne Webseite, die man normalerweise als Ziel einer Werbeanzeige oder eines Suchbegriffs sieht.

Sie werden früher oder später auch mit den Begriffen SEO und Webdesign konfrontiert werden.

  • SEO ist die Kurzform für das englische Search Engine Optimization – zu deutsch Suchmaschinenoptimierung. Es handelt sich um eine langfristige Marketingstrategie, die eingesetzt wird, um die Sichtbarkeit einer Website und die organischen Suchergebnisse in Google und anderen globalen Suchmaschinen zu verbessern.
  • Webdesign hingegen ist die Kunst der Erstellung von Websites. Es umfasst die Planung, Konzeption und Gestaltung von Aussehen, Layout und Funktionen einer Website.
Johannes Dultz, CEO und Co-Founder von Jurebus Kanzleimarketing
Johannes Dultz,
CEO und Gründer

Gewinnen Sie mehr Mandatsanfragen ohne eigenen Aufwand und ohne Fixkosten!

Anforderungen an eine Kanzlei-Homepage

Nicht jede Kanzlei-Homepage ist auch gleichzeitig eine gute Seite zur Mandantenakquise und Darstellung der eigenen Dienstleistungen. Die Möglichkeiten für den Aufbau einer eigenen Online-Präsenz sind schier unbegrenzt, doch es kann sich lohnen, ein paar grundlegende Aspekte zu beachten. Ausgehend von absoluten Basisanforderungen wie Informationen zum persönlichen Hintergrund des Anwaltes bzw. der in der Kanzlei tätigen Anwälte, über die betreuten Rechtsgebiete bis hin zu gut platzierten Hinweisen für eine schnelle Kontaktaufnahme, um potenzielle Mandanten frühzeitig zu binden.

Selbstverständlich ist damit noch längst nicht alles getan. Es kann sich darüber hinaus lohnen, regelmäßige Blog- oder Wiki-Artikel über juristische Fragestellungen auf Ihrer Kanzleiwebsite anzubieten, die es Interessierten ermöglichen, schon im Vorfeld mehr über den eigenen Problemfall zu recherchieren und gegebenenfalls bereits bei einem anschließenden Erstgespräch informierte Rückfragen zu stellen.

Apple PC mit Tastatur und eine Person programmiert gerade etwas

Erstellung und Gestaltung

Wichtig zu beachten ist in jedem Fall, dass die Erstellung, Gestaltung und der Betrieb einer Website eine ganze Reihe an Ressourcen in Anspruch nehmen wird. Maßgeblich in Form von Zeit, Geld und benötigtem Know-How.

Baukastensysteme

Die ressourcenschonendste Variante ist sicherlich der Rückgriff auf einfaches Baukastensystem, das vom Endnutzer lediglich noch mit Inhalten angereichert werden muss. Solche Systeme liegen meist in einer niedrigen Preisspanne und kosten monatlich selten mehr als 40 Euro. Aufgrund ihres begrenzten Umfangs und geringer Funktionalität sollten solche Optionen allerdings nicht unbedingt die erste Wahl sein.

Content-Management-System

Die nächste Stufe sind Content-Management-Systeme, mit denen eine neue Homepage erstellt werden kann. Zu den bekanntesten gehören etwa WordPress oder TYPO3. Während hier eine neue Website selbstverständlich auch durch den Anwalt selbst erstellt werden kann, bieten viele externe Dienstleister diesen Service für einen gewissen Preis ebenfalls an. Häufig können solche einfachen Homepages bereits für Preise im unteren vierstelligen Bereich bestellt werden. Das ist insbesondere deshalb zu empfehlen, da die Arbeit mit diesen Systemen ohne spezifisches Fachwissen oft zu einer großen Herausforderung wird. Teurer wird es dann, wenn die Website zusätzliche Features haben soll, die Mehraufwand für den Dienstleister bedeuten. Je nach Umfang der individuellen Anpassungen kann daher der Preis schnell um ein Vielfaches steigen. Zudem muss beachtet werden, dass für das Webhosting der Homepage sowie ein SSL-Zertifikat noch einmal zusätzliche Kosten anfallen, die bei verschiedenen Anbietern erneut stark variieren können.

Programmieren am MacBook für eigene Kanzleiwebsite

Neuprogrammierung einer Website

Wenn ohnehin der Anspruch für die eigene Kanzlei-Homepage bei einer möglichst individualisierten Option liegt, kann eine neue Seite auch von Grund auf neu programmiert werden. In den meisten Fällen besitzen Anwälte nicht das dafür notwendige technische Know-How, weshalb externe Dienstleister diesen Service häufig ab einem niedrigen fünfstelligen Betrag anbieten. Naturgemäß sind auch hier nach oben keine Grenzen gesetzt, weshalb die Erstellung einer neuen Kanzlei-Homepage durch einen externen Anbieter zu einer teuren Angelegenheit werden kann. Beträge um die 50.000 Euro sind dabei keine Seltenheit. 

Alternativ können Sie auch die Möglichkeiten des Jurebus-Systems nutzen, das eine komplette komplette professionelle suchmaschinenoptimierte Kanzleiwebsite, inklusive individueller Landingpages, kostenlos beinhaltet.

Johannes Dultz, CEO und Co-Founder von Jurebus Kanzleimarketing
Johannes Dultz,
CEO und Gründer

Gewinnen Sie mehr Mandatsanfragen ohne eigenen Aufwand und ohne Fixkosten!

Nutzerfreundlichkeit

Für die meisten Besucher einer Website ist es wichtig, dass sie bei der Nutzung der Seite eine angenehme Erfahrung haben. Konkret bedeutet das, dass eine Website gewisse Grundanforderungen der Nutzerfreundlichkeit erfüllen muss. Darunter fällt beispielsweise ein responsives Webdesign, also die Fähigkeit der Website, auf unterschiedlichen Endgeräten gleichsam gut lesbar zu sein. Wenn eine Seite auf einem PC-Browser leicht lesbar, bei der Nutzung auf einem Smartphone jedoch ohne mühsames Zoomen kaum zu entziffern ist, werden die meisten Smartphone-Nutzer schnell wieder abspringen, ohne sich länger mit den Inhalten der Seite auseinanderzusetzen. 

Ein weiterer Aspekt betrifft die Ladezeit der Seite bzw. der auf ihr dargestellten Inhalte. Wenn sie zu lange laden, dann wirkt das störend auf den Nutzer und sie verlassen die Seite frühzeitig. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, ist es sehr hilfreich, möglichst auf leistungsstarke Server für das eigene Webhosting zurückzugreifen sowie die Größe von Bilddateien nicht aus den Augen zu verlieren, damit die Ladezeiten gering bleiben und selbst bei verstärktem Traffic keine Probleme auftreten.

Abseits der technischen Raffinesse sollten auch die formalen Kriterien der Website stimmig sein. Darunter ist zu verstehen, dass der Aufbau der Seite intuitiv verständlich sein sollte und die verwendete Sprache an die Zielgruppe angepasst ist. Wer ausschließlich im Medizinrecht für Ärzte tätig ist, kann sich eines anderen Sprachstils bedienen als bei einer Kanzlei für jugendliche Straftäter.

Inhalte

Wie eingangs bereits ausgeführt, existieren eine Reihe an Grundinformationen, die sich unbedingt auf einer Kanzlei-Homepage wiederfinden sollten. Abseits der schon erwähnten Aspekte wie Adresse, Kontaktmöglichkeiten und Rechtsgebiete ist es zwingend notwendig, die eigene Website mit einem Impressum zu versehen, welches durch § 5 des Telemediengesetzes verpflichtend ist.

Fehlt ein solches Impressum, kann es eher früher als später passieren, dass ein Anwalt eine Abmahnung wegen eines fehlenden Impressums auf seiner Homepage erhält. Ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben ist eine aktuelle Datenschutzerklärung über die Erhebung und Verwendung jener Daten, die von den Besuchern der Seite ermittelt werden. An dieser Stelle ist es zudem sinnvoll, den Besuchern der Seite eine Möglichkeit zur Einwilligung oder Ablehnung von Cookies zur Verfügung zu stellen, sollte die Datenverfolgung möglich sein.

Digitalisierung im Rechtswesen

Keine eigene Kanzlei-Homepage, trotzdem Online-Präsenz – wie das?

Nicht immer haben Anwälte oder Kanzleien die notwendigen Ressourcen, um eine eigene Homepage zu erstellen oder einen externen Dienstleister explizit mit dieser Leistung zu beauftragen. An dieser Stelle tritt Jurebus auf den Plan. Alle Jurebus-Kunden erhalten bei Vertragsabschluss eine eigene Kanzlei-Website, die alle notwendigen Informationen für potenzielle Mandanten bereitstellt. Hinzu kommt, dass sich ein Anwalt dadurch die teilweise sehr hohen Kosten spart, einen externen Dienstleister mit der Erstellung und Optimierung der eigenen Kanzlei-Website zu beauftragen, da diese Leistungen im Angebot von Jurebus bereits integriert sind.

Zudem sind sämtliche Seiten suchmaschinenoptimiert, wodurch Jurebus kontinuierlich gute Rankingplatzierungen sicherstellt und einen konstanten Strom an neuen Mandatsanfragen für die Jurebus-Kunden generiert. Die Kundenerfahrungen bestätigen, dass es für die potenziellen Mandanten keinen Unterschied macht, ob sie über die Anwaltsseite von Jurebus oder über die Kanzlei-Homepage zum Anwalt gelangen. Viele Nutzer sind sich des Unterschiedes nicht einmal bewusst. 

Hinweis: Alle Informationen auf dieser Seite sind keine Rechtsberatung, sondern dienen der allgemeinen Information.

Entdecken Sie, wie Ihre Kanzlei mithilfe von Jurebus wachsen kann.